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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,102590
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16 B ER (https://dejure.org/2016,102590)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 13 AS 23/16 B ER (https://dejure.org/2016,102590)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 13 AS 23/16 B ER (https://dejure.org/2016,102590)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Oldenburg - S 45 AS 353/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16 B ER
 
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  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16
    Eine unzutreffende Berechnung der Sechs-Monats-Frist ist z. B. ebenso unschädlich wie eine nachfolgende Änderung der in der Kostensenkungsaufforderung genannten Angemessenheitsgrenze (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 41 und 44).

    Ferner muss auch nur die angemessene Bruttokaltmiete benannt werden (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 43), eine Aufschlüsselung ist danach nicht erforderlich.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16
    Der Grundsicherungsträger ist darüberhinaus auch nicht verpflichtet, den Leistungsberechtigten "an die Hand zu nehmen" und ihm im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise er die Unterkunftskosten senken bzw. welche Wohnungen er anmieten kann (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2016 - L 13 AS 279/11 - unter Verweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - Rn. 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 13 AS 279/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16
    Der Grundsicherungsträger ist darüberhinaus auch nicht verpflichtet, den Leistungsberechtigten "an die Hand zu nehmen" und ihm im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise er die Unterkunftskosten senken bzw. welche Wohnungen er anmieten kann (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2016 - L 13 AS 279/11 - unter Verweis auf BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - Rn. 40).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 13 AS 23/16
    Auch im Rahmen der Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II, wonach auch Schulden übernommen werden können, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, ist die Kostenangemessenheit der Wohnung erforderlich (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R - juris Rn. 30).
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